Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung
In Deutschland ist die Tierhaltung durch viele unterschiedliche Gesetze geregelt. Auf Länderebene bestimmt das Polizeirecht welche Tiere gehalten werden können. Dies beruht auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts, da bei den zukünftigen Haustieren hier geprüft wird ob konkrete oder abstrakte Gefahren bestehen die von den Tieren ausgehen. In der Artenschutzverordnung, dem Naturschutzgesetz und dem Tierschutzrecht wird auf die Bedürfnisse und die Interessen der Tiere eingegangen.
Durch das Landesrecht wird festgehalten welche Arten als Haustiere in Frage kommen. Viele Skorpion, Giftschlangen und Krokodilarten fallen unter das „Verbot der Wildtierhaltung“. Diese Verordnungen gelten ausschließlich für private und nicht gewerbliche Zwecke. Tier die sich vor Gesetzesänderung in Privatbesitz befunden haben, stehen unter Bestandsschutz und müssen gemeldet sein. (Anzeigepflicht)
Gesetze auf Bundesebene
Auf Bundesebene ist das Tierschutzgesetz für die Haltung, Zucht und den Umgang mit Tieren verantwortlich. Es regelt alle Phasen eines Tierlebens, von der artgerechten Haltung nach der Geburt, über den Transport, bis hin zur Tötung durch den Menschen. Es erstreckt sich dabei nicht nur auf Heimtiere, sondern schließt Nutzvieh genauso in den Wirkungsbereich mit ein.
Weitere nützliche Hinweise z.B. zur artgerechten Tierhaltung bei Pferden. Eine Voraussetzungen für eine Pferdehaltung ist eine angemessener große Auslaufflache….