Haustiere in Mietwohnungen
Generell gilt das der Vermieter die Haltung von Kleintieren sowie von Hunden und Katzen nicht generell verbieten darf. Klauseln im Mietvertrag ala „Jede Tierhaltung, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters“ habe in Mietverträgen keine Wirkung, denn Sie benachteiligen den Mieter in unangemessener Weise entschied der BGH (Aktenzeichen VIII ZR 168/12 )
Aber auch hier gilt in Einzelfällen wenn Ihr Haustier z.B Nachbarn wegen Allergien oder Ruhestöreingen einschränkt, das Recht des Vermieters auf das Verbot des Haustieres. Die Interessen der Mievertragsparteien und der Nachbarn sind zu berücksichtigen.